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Mit Auslandsbafög nach Thailand

Für ein Auslandssemester in Thailand Auslands-BAföG beantragen.

Immer mehr Studierende entscheiden sich für ein Auslandssemester während ihres Studiums. Warum dieses nicht an einer IEC Partneruniversität in Thailand verbringen? Dieses kann finanziell von staatlicher Seite bezuschusst werden mit Auslands-BAföG. Wenn du Fragen zur Finanzierung des Auslandssemesters in Thailand hast, beantwortet diese das IEC Beratungsteam gerne:

Beratungsanfrage

Mit Auslands-BAföG nach Thailand

Das zuständige BAföG-Amt für die Beantragung von Auslands-BAföG für Thailand ist das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim:

Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Wilhelmstr. 15
72074 Tübingen
Tel.: 07121 / 9477-0
Fax: 07121 / 9477-1195
E-Mail: auslandsbafoeg[at]sw-tuebingen-hohenheim.de 
Internet: www.my-stuwe.de

Bedinungen um Auslands-BAföG zu erhalten

Für die Bewilligung des Auslands-BAföG spielt es keine Rolle ob der/die Studierende gerade im Bachelor oder im Master ist. Voraussetzung ist ein Studienaufenthalt von mindestens einem Semester (16 Wochen Vorlesungszeit). Studierende werden maximal ein Jahr lang gefördert. Berechnungsgrundlage für die Vergabe des Auslands-BAföG ist das Eigenvermögen des/der Studierenden und das Einkommen der Eltern.

Studiengebühren-, und Reise-Zuschüsse

Für das Studium in Thailand werden die Studiengebühren mit bis zu 5.600€ bezuschusst. Dieser Zuschuss ist als Vollzuschuss nicht Teil des Darlehens und muss deshalb später nicht zurückgezahlt werden. Des Weiteren gibt es einen Reisekostenzuschuss für einen Hin- und Rückflug. Auch die Auslandskrankenversicherung wird teilgefördert, zur Hälfte als Darlehen, zur Hälfte als Zuschuss.

Leistungsanspruch nach Auslands-BAföG

In der Regel bleibt die Zeit einer Auslandsausbildung bei der Förderung einer anschließenden Inlandsausbildung für die Dauer bis zu einem Jahr unberücksichtigt; wer z.B. zwei Semester für eine Ausbildung im Ausland verbringt, verlängert seine Höchstdauer für den Bezug von Leistungen nach dem BAföG entsprechend.

Bei weiteren Fragen kontaktiere das IEC Beratungsteam:

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