Elternunabhängiges BAföG
Vorteile der elternunabhängigen BAföG-Förderung
Für elternunabhängiges BAföG ist es irrelevant, wie viel die Eltern verdienen oder wie viele Geschwister man hat; es zählen allein Einkommen und Lebenssituation des Antragstellers. So können Sie also eventuell Anspruch auf elternunabhängiges BAföG haben, auch wenn Ihre Eltern gut verdienen! Im Rahmen dieser Förderung ist auch die Förderung für ein Auslandsstudium über das Auslands-BAföG möglich.
Auslands-BAföG finanziert bis zu 5.600 EUR für Studiengebühren im Ausland, die als Zuschuss gewährt werden. Hinzu kommen monatliche Zahlungen sowie Zahlungen für die studentische Auslandskrankenversicherung und den Flug. Füllen Sie die Online-Anfrage aus und lassen Sie sich kostenlos zum Auslandsstudium und Auslands-BAföG beraten!
Anspruch auf elternunabhängiges BAföG
Der Anspruch auf elternunabhängiges BAföG besteht nur in sehr spezifischen Fällen:
- Der BAföG-Antrag wird nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit für ein Studium an einer Hochschule oder Universität gestellt.
- Wenn der BAföG-Antrag für ein Studium beantragt wird, nachdem erst eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde und dann noch eine mindestens dreijähige Erwerbstätigkeit vorweisbar ist; insgesamt muss man mit Ausbildung und Erwerbstätigkeit hierbei auf mindestens sechs Jahre kommen.
- Wenn die allgemeine Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erlangt wurde.
- Wenn der Antragsteller bei Beginn des Ausbildungsabschnittees über 30 Jahre alt ist und bestimmte weitere Bedinungen erfüllt sind.
Anmerkung: In den ersten beiden Fällen werden nur solche Zeiten der Erwerbstätigkeit berücksichtigt, in denen der Antragsteller ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt hat.