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Rechtswissenschaften

Im Auslandssemester Rechtswissenschaften lassen sich wichtige Zusatzqualifikationen und Einblicke in andere Rechtssysteme gewinnen - ein Jurist mit Kenntnissen des US-amerikanischen Rechts ist für jedes Unternehmen interessant, dass auch in Übersee unternehmerisch tätig ist.

Wer sich für ein Auslandssemester in den Rechtswissenschaften entscheidet, muss sich vorab genau informieren, welche Studienleistungen in welchen Land abgelegt werden können, und inwieweit diese an der Heimathochschule anerkannt werden.

Innerhalb Europas gibt es zwischen den Staaten Regelungen, die ein Auslandssemester auch für angehende Juristen interessant machen, beispielsweise in Frankreich die Direkteinschreibung zum Bachelor im 1. Studienjahr des deuxìeme cycle, oder in Großbritannien als einjähriger Studiengang vor der 1.juristischen Staatprüfung. 

Wer über den großen Teich will, sollte vorher die 1. juristische Staatsprüfung abgelegt haben, da dort in der Regel LL.M. oder M.C.L. Programme angeboten werden, also Post-Graduates. Wer den Juris Doctor in den USA machen möchte, muss vorher den LSAT (Law School Admission Test) ablegen.  

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Das Studium der Rechtswissenschaften

Die Rechtswissenschaften sind eines der traditionsreichsten Studienfächer und bieten vielfältige berufliche Möglichkeiten. Das Studium der Rechtswissenschaften ist in Deutschland nach wie vor auf das Staatsexamen ausgerichtet und bietet allein Zugang zu Berufen wie Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt und Notar.

Neuere rechtswissenschaftliche Studiengänge im Bachelor- und Mastersystem sind spezialisiert auf bestimmte Bereiche wie Wirtschaftsrecht oder IT-Recht und ermöglichen die Tätigkeit in den Rechtsabteilungen großer Unternehmen oder von Verbänden. Trotzdem ist der Weg zum so genannten Volljuristen der in Deutschland übliche.

Studiert wird in einem jeweils viersemestrigen Grund- und Hauptstudium. Es werden die Grundlagen der drei Rechtsgebiete Strafrecht, Zivilrecht und Öffentliches Recht gelehrt. Ferner befasst man sich mit Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie.

Am Ende des Grundstudiums steht eine Zwischenprüfung, das Hauptstudium wird mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen.

Das enorme Lernpensum im Jurastudium ist in der Regel nur durch den Besuch der sogenannten Repetitorien zu schaffen. Diese werden von der Studierendenschaft und privaten Organisationen angeboten und sind kostenpflichtig. Weiterer Bestandteil der Ausbildung ist das zweijährige Referendariat.

Diese juristische Praxisphase kann an unterschiedlichen Stellen wie Gerichten oder Anwaltspraxen absolviert werden und wird bezahlt. Am Ende ist man hoffentlich fit für das zweite juristische Staatsexamen.

Je nach Schwerpunkt haben im Jurastudium auch andere Wissenschaften Bedeutung, etwa die Erkenntnisse der Sozialwissenschaften oder der Wirtschaftswissenschaften. Entsprechend breit sind die beruflichen Möglichkeiten von Volljuristen*innen gefächert.

In vielen administrativen Bereichen und in der Wirtschaft werden das am Rechtssystem geschulte logische Denken und der pointierte Umgang mit der Sprache geschätzt. Dabei sollte man allerdings wissen, dass es für Berufswege in der öffentlichen Rechtspflege und in vielen Wirtschaftsbereichen nicht damit getan ist, das Staatsexamen zu bestehen.

Nur Kandidat/innen mit erstklassigem Notendurchschnitt können ein Richteramt antreten oder für die Staatsanwaltschaften arbeiten. Das gilt auch für alle juristischen Berufe in der öffentlichen Verwaltung.

Auslandssemester als Zusatzqualifikation

Im Rahmen eines Auslandssemesters können Studierende einen kleinen Ausflug in das Recht­ssystem ganz unterschiedlicher Länder machen. Besonders beliebt sind hier Kurse wie Introduction to Common Law und Contract Law.

Ein oder zwei Auslandssemester (Study Abroad oder Visiting Student) sind relativ unkompliziert zu organisieren und finanzieren. Die Hürden für die Zulassung für ein Auslandssemester sind wesentlich geringer als für ein komplettes Studium.

Neben angelsächsischen Ländern mit Common Law gibt es aber auch englischsprachige Studienmöglichkeiten in Ländern wie Spanien und der Türkei. In Asien kann man häufig juristische Kurse belegen, die sich mit Wirtschaftsrecht oder regionalen Besonderheiten beschäftigen.

Für eine international ausgerichtet Karriere, sei es in der Wirtschaft, sei es in internationalen Organisationen, ist dies sehr hilfreich. Angebote machen China, Südkorea, Vietnam, Indonesien und Malaysia.

Studienfreiheit im Auslandssemester genießen

Gaststudent/innen genießen an ausländischen Universitäten alle Vorzüge der einheimischen Studierenden, aber man muss keinem strikten Studienplan folgen: Während eines Auslandssemesters können auch Kurse aus anderen Fachbereichen gewählt werden. So kann ein juristisches Studium wahlweise mit Kursen in Politik, Sozialwis­senschaften oder Management ergänzt werden. Gerade in den USA ist ein so breiter Studienansatz üblich und gern gesehen. 

Wichtig für die Anerkennung von ausländischen Studienleistungen ist es, vor Beginn des Studiums im Ausland ein sogenanntes Learning Agreement zwischen der ­Heimathochschule und der Gasthochschule abzuschließen.

Hierbei werden die Studieninhalte vorab bestimmt, damit ist die Anerkennung dieser Kurse gesichert. In der Regel werden pro Semester drei bis vier Kurse belegt.

Die Chancen, Studienleistungen eines Auslandssemesters von einer Universität innerhalb Europas an der ­Heimatuniversität anerkennen zu lassen, stehen relativ gut. Dies gilt insbesondere für: Contract Law, European Law, Labour and Employment Law und Human Rights. Diese Kurse können in einigen Bundesländern, zum ­Beispiel in Hessen, als ein "Großer Schein" anerkannt werden, da sie einen starken Bezug zum Europarecht haben.

Auch in den Rechtswissenschaftler zählen Soft Skills 

Bei einem Auslandssemester im außereuropäischen Ausland ist zu bedenken, dass wegen der Besonderheiten der deutschen Juristenausbildung häufig nicht die Möglichkeit besteht, die erbrachten Studienleistungen im Inland anrechnen zu lassen.

Trotzdem lohnt sich ein Auslandssemester auch außerhalb Europas durchaus: Nicht nur die Sprachkenntnisse werden trainiert, sondern auch das Verständnis für ein fremdes Rechtssystem. Sehr gefragt sind heute auch die so genannten Soft Skills: Insbesondere die interkulturellen Kompetenzen, die ein Auslandssemester mit sich bringt, werden heute hoch geschätzt. Und Sprachsicherheit ist in einem Berufsfeld, dass auf Sprache basiert, eine nicht zu unterschätzende Qualifikation.

Wer sich für eine berufliche Tätigkeit im angelsächsischen Raum interessiert kann, ein juristisches Zweitstudium zum Master of Laws (LL.M.) oder zum Juris Doctor anvisieren.

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