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Auslandssemester Law & LL.M.

Ein Kurzstudium im Ausland mit Anerkennung für das deutsche Studium

Auslandssemester - Rechtswissenschaften

Im Rahmen eines Auslandssemesters können Studierende einen kleinen Ausflug in das ausländische Recht­s­system tätigen. Besonders beliebt sind hier Kurse wie Introduction to Common Law und Contract Law. Ein oder zwei Auslandssemester (Study Abroad oder Visiting Student) sind relativ unkompliziert zu organisieren und finanzieren. Die Hürden für die Zulassung für ein Auslands­semester sind wesentlich geringer als für ein komplettes Studium. Durchschnittliche Noten sind an den meisten Universitäten ausreichend, hinzu kommt ein Sprachnachweis. Durch das Auslands-BAföG etwa werden die größten Kosten abgedeckt: Bis zu 4.600 EUR an Studienge­bühren werden einmalig übernommen, hinzu kommen monatliche Zahlungen für den Lebensunterhalt.

Gaststudent*innen genießen an ausländischen Universitäten alle Vorzüge der einheimischen Studierenden, aber man muss keinem strikten Studienplan folgen: Während eines Auslandssemesters können auch Kurse aus anderen Fachbereichen gewählt werden. So kann ein juristisches Studium wahlweise mit Kursen in Politik, Sozialwis­senschaften oder Management ergänzt werden.

Wichtig für die Anerkennung von ausländischen Studienleistungen ist es, vor Beginn des Studiums im Ausland ein sogenanntes Learning Agreement zwischen der ­Heimathochschule und der Gasthochschule abzuschließen. Hierbei werden die Studieninhalte vorab bestimmt, damit ist die Anerkennung dieser Kurse gesichert. In der Regel werden pro Semester drei bis vier Kurse belegt.

Die Chancen, Studienleistungen eines Auslandssemesters von einer Universität innerhalb Europas an der ­Heimatuniversität anerkennen zu lassen, stehen relativ gut. Dies gilt insbesondere für: Contract Law, European Law, Labour and Employment Law und Human Rights. Diese Kurse können in einigen Bundesländern, zum ­Beispiel in Hessen, als ein "Großer Schein" anerkannt werden, da sie einen starken Bezug zum Europarecht haben.

Bei einem Auslandssemester im außereuropäischen Ausland ist zu bedenken, dass wegen der Besonderheiten der deutschen Juristenausbildung häufig nicht die Möglichkeit besteht, die erbrachten Studienleistungen im Inland anrechnen zu lassen. Trotzdem lohnt sich ein Auslandssemester auch außerhalb Europas durchaus: Nicht nur die Sprachkenntnisse werden trainiert, sondern auch das Verständnis für ein fremdes Rechtssystem.

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IEC berät Studierende kostenlos bei ihren Plänen für ein Auslandssemester. Die Kosten trägt die Ziel-Universität. Fülle die Anfrage aus und wir setzen uns schnellstmöglich mit dir in Verbindung. 

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