Die passende Universität für dein Auslandssemester:
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Studieren an der The University of Auckland

Neuseelands Top-Universität bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Studiengänge und belegt auch in internationalen Rankings vordere Plätze.
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Visum

Benötigst du für dein Auslandsstudium an der University of Auckland in Neuseeland ein Visum? Hier erfährst du mehr zu den Visums- und Einreisebestimmungen für internationale Studierende in Neuseeland.

Über diesen Link findest du erste Informationen. Für einen Studienaufenthalt im Auslandssemester benötigen Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft ein "Student Visa" oder ein "Working Holiday Visa". Hilfreiche Hinweise zum Student Visa findest du im Student Visa Guide der neuseeländischen Behörden. Alternativ kann das Working Holiday Visa für deutsche Staatsbürger*innen empfehlenswert sein, da es zu einem sechsmonatigen Studium berechtigt und man sich insgesamt 12 Monate im Land aufhalten darf. So verlängert sich die Aufenthalts- und Reisezeit im Vergleich zum Student Visa. Achtung: Dieses Visum gilt nur für 18- bis 30-Jährige und kann nur einmal im Leben erteilt werden! Solltest du einen "Work and Travel" Aufenthalt mit diesem Visum zu einem früheren Zeitpunkt bereits absolviert haben, oder unabhängig deines Studienaufenthaltes in der Zukunft noch einen solchen planen, solltest du stattdessen das Student Visa für ein Auslandssemester beantragen.
Für ganze Studienabschlüsse ist ein Student Visa erforderlich!

Für Studierende mit nicht-deutscher Staatsbürgerschaft gelten ggf. andere Vorgaben, über die du dich bitte bei den neuseeländischen Behörden informierst. Möglicherweise sind zusätzliche Unterlagen oder Überprüfungen nötig, die zu einer längeren Bearbeitungszeit führen können - es empfiehlt sich in diesen Fällen so schnell es geht nach erhalt der entsprechenden Unterlagen den Visumsantrag zu stellen.

Solltest du nicht bereits gegen Covid-19 immunisiert sein, kann ein Studium in Neuseeland ggf. aufgrund von Auflagen der Behörden oder auch der Universitäten selbst (Hausrecht) schwierig zu realisieren sein. Bitte überprüfe eigenständig die aktuell gültigen Vorgaben, die deinen Aufenthalt betreffen.

ACHTUNG - Gebührenerhöhung
Die neuseeländischen Behörden haben eine neue Visa-Gebührenübersicht veröffentlicht, die zum 1. Oktober 2024 neue, z.T. höhere, Gebühren vorsieht.
Das Student Visa wird statt 375 AUD dann 750 AUD und das (German) Working Holiday Visa statt 420 AUD dann 670 AUD kosten.

Arbeiten während des Studiums

Mit dem German Working Holiday Visa können Studierende (Achtung: diese Kategorie gilt für deutsche Staatsbürger!) auch während des Auslandssemesters arbeiten, was sonst nur bei einem einjährigen Studium in Neuseeland möglich ist.
Studierende, die in einem mindestens einjährigen Abschlussprogramm eingeschrieben sind, dürfen bis zu 20 Stunden während des Semesters und unbegrenzt in den Semesterferien arbeiten.
Alle internationalen Studierenden, die einen neuseeländischen Abschluss erwerben, der dir unter der "Skilled Migrant Category" Punkte gewähren würde, können im Anschluss an dein Studium eine sechsmonatige offene Arbeitserlaubnis erhalten. Darauf folgend ist eine zweijährige Arbeitserlaubnis und dann sogar der Antrag auf einen ständigen Wohnsitz in Neuseeland möglich. Lebenspartner von internationalen Studierenden mit Berufen, die in Neuseeland gefragt sind, sowie die Partner/innen aller Studierenden auf "postgraduate" Niveau können eine offene Arbeitserlaubnis für die Dauer des Studienprogramms ihrer/s Partner/in beantragen.