Visum
Benötigst du für dein Auslandsstudium an der University of Winnipeg in Kanada ein Visum? Hier erfährst du mehr zu den Visums- und Einreisebestimmungen für internationale Studierende in Kanada.
Für einen Studienaufenthalt von maximal sechs Monaten benötigen deutsche Staatsbürger*innen (und die meisten EU Bürger*innen) kein Studierendenvisum (Study Permit). Es reicht in diesem Falle das Registrieren der Einreiseabsichten via eTA (electronic Travel Authorization).
Dauert das Studium länger als sechs Monate, muss vorab die offizielle Studienerlaubnis Study Permit bei der kanadischen Botschaft beantragt werden. Dafür werden u.a. von der kanadischen Hochschule Unterlagen benötigt, weshalb Studierende den Antrag erst nach einer Zusage der jew. kanadischen Hochschule oder Universität stellen kann.
Im Frühjahr 2024 tritt eine Neuerung in Kraft, die Studierende ganzer Studienprogramme sowie Auslandssemesterstudierende betrifft, die länger als sechs Monate in Kanada studieren, die dann zusätzlich zu den Unterlagen einen sogenannten "Provincial Attestation Letter" (PAL) beim Visumsantrag einreichen müssen, den sie - sofern ausreichendes Kontingent vorliegt - von ihrer kanadischen Hochschule erhalten. Studierende der Kategorie "Visiting Students" (Auslandssemesterstudierende), die max. 1 Semester/bis zu 6 Monate, in Kanada studieren, benötigen zumeist weder PAL noch Study Permit.
Für den Study Permit-Antrag ist zudem ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Studienaufenthalt in Kanada nötig, die sich aus Studiengebühren und Lebenhaltungskosten zusammensetzen. Die Summe der Lebenshaltungskosten betrug seit den frühen 2000er Jahren pauschal 10.000 CAD pro Jahr, spiegelte damit jedoch schon lange nicht mehr ihr tatsächliches Niveau wider und wurde zum 01.01.2024 an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und beträgt 20.635 CAD pro Jahr vgl. behördliche Bekanntmachung).
Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen für die Einreise nach Kanada ein Besuchervisum - bitte überprüfe die betreffenden Vorgaben selbstständig: https://www.cic.gc.ca/english/visit/visas.asp.
Hilfreiche Webseite der kanadischen Behörden: Who needs a Study Permit?
Hier findest du einen Überblick über die aktuelle Bearbeitungsdauer eines Study Permit Antrags: processing time.
Arbeiten während des Studiums
Wer im Besitz einer gültigen Studienerlaubnis (Study Permit) ist, darf auf dem Campus arbeiten. Studierende, die schon seit mindestens sechs Monaten in Vollzeit vor Ort studieren und erfolgreich eine Arbeitserlaubnis beantragt haben, dürfen auch außerhalb des Campus arbeiten (bis zu 20 Std. während des Semesters; unbegrenzt in den Ferien^). Voraussetzung ist, dass Studierende befriedigende Noten haben und die Universität ein entsprechendes Abkommen unterschrieben hat.
^Hinweise zu On-Campus Work und Off-Campus Work findest du über die Verlinkungen zu den behördlichen Webseiten.
Arbeiten nach dem Studium
Graduierte Full-Degree Studierende im Besitz eines gültigen Study Permits können unter bestimmten Auflagen einen bis zu 3 Jahre gültigen "Post-Graduate Work Permit" (PGWP) gewährt bekommen - dieser muss innerhalb 180 Tage nach der Graduation beantragt werden.
Informiere dich auf den behördlichen Webseiten über die aktuell geltenden Bestimmungen, Antragsprozesse und Bearbeitungszeiten: https://www.canada.ca/en/immigration-refugees-citizenship/services/study-canada/work.html.