Bezahlung der Studiengebühren
In dem Offer Letter der Bond University ist zumeist eine Pauschale der Studiengebühren angegeben, die zusammen mit der OSHC und den Student Service und Amenities Fees zu zahlen ist, um den Studienplatz anzunehmen.
Erst wenn man in der Universität eingeschrieben ist werden die tatsächlichen Studiengebühren errechnet. Sollte eine Differenz ausstehend bleiben muss diese bis Ende der Orientierungswoche gezahlt werden.
Studierende können jedoch nach Absprache mit dem Admission Office vorher bereits eine höhere Summe bei der Annahme des Studienplatzes einzahlen, um dies zu umgehen. Sollte zu viel gezahlt worden sein, wird dies natürlich erstattet.
Auslandskrankenversicherung
Alle Studierenden müssen während des gesamten Studienaufenthalts krankenversichert sein. Das Overseas Student Health Cover (OSHC) deckt hier die Krankenversicherung für internationale Studierende ab und ist eine Voraussetzung für das Studentenvisum. Studierende der Bond University werden ab dem 20. Dezember 2018 mit dem OSHC von BUPA (vormals Allianz) versichert. Das Study Abroad Office arrangiert die Versicherung für die Studierenden, falls nicht anders von dir gewünscht und kommuniziert. Bei der Bewerbung für das Studentenvisum muss ein OSHC vorgewiesen werden. Eine 'normale' Auslandskrankenversicherung kann in keinem Fall von der OSHC-Pflicht befreien!
Bond Universitys präferierter OSHC Anbieter ist BUPA. (Please refer to the BUPA OSHC product brochure for full details of terms, conditions, limits and exclusions that apply. More information about the transition, benefits, and details of OSHC will be available on our website.)