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Studieren an der State University of New York - Brockport

Ein Auslandsstudium an der State University of New York - Brockport bietet Freiraum für Sport und Outdoor-Aktivitäten sowie Stadtleben. IEC berät und informiert kostenlos.
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Visum

Benötigst du für dein Auslandsstudium an der State University of New York - Brockport in den USA ein Visum? Hier erfährst du mehr zu den Visums- und Einreisebestimmungen für internationale Studierende in den USA.

Für einen Studienaufenthalt in den USA muss nach Erhalt eines Studienplatzangebots und des Formulars I-20 (selten: DS-2019) von der US Hochschule von den Studierenden ein Studierendenvisum F-1 (selten: J-1 Visum) beantragt werden. Ein persönliches Interview gehört dabei oftmals zum Antragsprozess, bei dem man eine Reihe von Antragsunterlagen persönlich in der US-Vertretung in Berlin, dem Generalkonsulat in Frankfurt oder dem Konsulat in München einreicht. Die Eingabe zahlreicher Daten und die Vereinbarung des Interviewtermins geschehen vorab online durch die Antragssteller*innen. Die Behörden können Visa bis zu ein Jahr vor Studienstart ausstellen (neu ab April 2024, früher galt: 120 Tage).

Wir haben ein ausführliches Informationsblatt zum Thema "Studierendenvisum in den USA" vorbereitet: Diese kannst du hier herunterladen und solltest es vor Beginn des Antrags aufmerksam durchlesen!
Wir aktualisieren das Dokument einmal im Jahr nach einer Schulung durch die U.S. Behörden - es kann zwischendurch zu leichten Abweichungen kommen wenn sich etwas ändert. Die aktuell gültigen Hinweise findest du IMMER innerhalb des Antrags selbst und auf den Webseiten der Behörden!

Die U.S. Behörden bearbeiten möglicherweise aufgrund kurzfristiger Direktiven abweichend der Norm Anträge, im Sommer bspw. mit mehr Personal, oder indem für bestimmte Antragssteller*innen das persönliche Interview gänzlich wegfällt (sogenanntes "Interview Waiver Program"). Du findest in letzterem Fall im Antragsportal entsprechende Hinweise für den postalischen Versand all deiner Antragsdokumente an die Behörde. (Achtung: Ausnahmen können leider auch wieder revidiert werden - so wurde in Einzelfällen ein ursprünglicher Visa Interview Waiver zurückgezogen und ein persönliches Interview war wieder nötig.)

Arbeiten während des Studiums

Mit einem F-1 Visum können internationale Studierende im ersten Studienjahr nur in begrenztem Umfang auf dem Campus arbeiten. Wenn man länger als ein Semester bleibt, können abweichende Regeln gelten und auch eine Tätigkeit außerhalb des Campus möglich sein.
Hat man einen Abschluss erworben, ist es möglich, im Anschluss bis zu einem Jahr in den USA zu bleiben, um zu arbeiten (OPT). Die genauen und aktuell gültigen Richtlinien liest du dir bitte auf den Seiten der U.S. Behörden durch.