Visum
Benötigst du für dein Auslandsstudium an der University of Western Australia in Australien ein Visum? Hier erfährst du mehr zu den Visums- und Einreisebestimmungen für internationale Studierende in Australien.
Für einen Studienaufenthalt von über drei Monaten wird für Australien ein Studierendenvisum benötigt, das bspw. Deutsche und Österreicher*innen bequem online beantragen können. Das Visum kostet ca. 650 AUD (Stand: 02/2023). Ausführliche Hinweise findest du hier: https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-finder
Auch mit einem so genannten Working Holiday Visa ist es an einigen australischen Hochschulen möglich, ein Auslandssemester zu absolvieren. Allerdings gibt es eine Reihe von Einschränkungen, die unbedingt vor Beantragung beachtet werden sollten, auch gibt es einige Bedingungen, die erfüllt werden müssen. So kannst du ein Working Holiday Visum nur einmal im Leben beantragen. Falls du also nochmal einen entsprechenden Australien-Aufenthalt ohne Studienaspekt planst ist es empfehlenswert, dir für das Auslandssemester das offizielle Studierendenvisum zu besorgen statt des WHV. Weitere Details: 4-Monats-Regel.
Arbeiten während des Studiums
Arbeiten während des Studium
Mit dem Erhalt des Studierendenvisums (Subclass 500) ist es erlaubt, während des Semesters eine bestimmte Stundenanzahl und in den Semesterferien (der vorlesungsfreien Zeit) unbegrenzt zu arbeiten. Es muss lediglich ein Tax File (Steuernummer) beantragt werden.
Ab dem 1. Juli 2023 gilt, dass Studierende mit Student Visa in Studienphasen (also in der Vorlesungszeit) innerhalb von 14 Tagen bis zu 48 Stunden arbeiten dürfen. Sie genießen dabei dieselben Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer*innen in Australien.
Arbeiten nach dem Studium
Studierende, die in Australien erfolgreich einen ganzen Studiengang absolviert haben, erlangen das Recht, anschließend eine bestimmte Zeit zum Arbeiten in Australien bleiben zu dürfen (gesonderte Bedingungen können bestehen!) - das sogenannte Post-Study Work Right. Die australische Regierung orientiert sich bei der Dauer des Aufenthalts auf dem sogenannten 'Temporary Graduate Visa" (subclass 485) am aktuellen Bedarf des Arbeitsmarktes und passt die Regeln entsprechend an.
Am 1. Juli 2023 tritt bspw. die Veränderung in Kraft, dass in den Bereichen Health and Nutrition, Teaching and Enducation, Engineering und Computing and Information Technology das Temporary Graduate Visa für Bachelorabsolvent*innen für 4 Jahre (statt 2) und für Masterabsolvent*innen für 5 Jahre (statt 3) gewährt wird (Stand: 02/2023). Absolvent*innen in sogenannten "regional areas" können darüber hinaus in den Genuss weiterer Aufenthaltsverlängerungen kommen, da in diesen Bereichen besonders großer Bedarf an qualifizierten Arbeitnehmer*innen besteht.