Visum
Benötigst du für dein Auslandsstudium an der La Trobe University - City Campus in Australien ein Visum? Hier erfährst du mehr zu den Visums- und Einreisebestimmungen für internationale Studierende in Australien.
Du entscheidest dich, ob du ein Studentenvisum oder Work & Holiday Visum beantragen möchtest.
Für das Studentenvisum benötigst du für die Beantragung die Einschreibebestätigung (CoE) der La Trobe University. Deine Studienberaterin wird dir dieses Dokument ca. 1 Woche nach Zahlung der Studiengebühren zusenden.
Arbeiten während des Studiums
Arbeiten während des Studium
Mit dem Erhalt des Studierendenvisums (Subclass 500) ist es erlaubt, während des Semesters eine bestimmte Stundenanzahl und in den Semesterferien (der vorlesungsfreien Zeit) unbegrenzt zu arbeiten. Es muss lediglich ein Tax File (Steuernummer) beantragt werden.
Im Zuge der Covid-19-Pandemie lockerte Australien die Arbeitsstundenregelung für Student Visa Inhaber*innen und setzte sie im Januar 2022 vorübergehend ganz aus. Diese Ausnahme endet am 30. Juni 2023. Ab dem 1. Juli 2023 gilt, dass Studierende mit Student Visa in Studienphasen (also in der Vorlesungszeit) innerhalb von 14 Tagen bis zu 48 Stunden arbeiten dürfen. Sie genießen dabei dieselben Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer*innen in Australien.
Arbeiten nach dem Studium
Studierende, die in Australien erfolgreich einen ganzen Studiengang absolviert haben, erlangen das Recht, anschließend eine bestimmte Zeit zum Arbeiten in Australien bleiben zu dürfen (gesonderte Bedingungen können bestehen!) - das sogenannte Post-Study Work Right. Die australische Regierung orientiert sich bei der Dauer des Aufenthalts auf dem sogenannten 'Temporary Graduate Visa" (subclass 485) am aktuellen Bedarf des Arbeitsmarktes und passt die Regeln entsprechend an.
Am 1. Juli 2023 tritt bspw. die Veränderung in Kraft, dass in den Bereichen Health and Nutrition, Teaching and Enducation, Engineering und Computing and Information Technology das Temporary Graduate Visa für Bachelorabsolvent*innen für 4 Jahre (statt 2) und für Masterabsolvent*innen für 5 Jahre (statt 3) gewährt wird (Stand: 02/2023). Absolvent*innen in sogenannten "regional areas" können darüber hinaus in den Genuss weiterer Aufenthaltsverlängerungen kommen, da in diesen Bereichen besonders großer Bedarf an qualifizierten Arbeitnehmer*innen besteht.