Mit Auslands-Bafög nach China
Finanzierung des Auslandssemesters in China mit der staatlichen Förderung Auslands-BAföG.
Immer mehr Studierende entscheiden sich für ein Auslandssemester während ihres Studiums. Warum dieses nicht an einer IEC Partneruniversität in China verbringen? Dieses kann finanziell von staatlicher Seite gefördert werden mit Auslands-BAföG.
Bei Fragen hierzu kontaktiere gerne das IEC Beratungsteam:
Mit Auslands-BAföG nach China
Das zuständige BAföG-Amt für die Beantragung von Auslands-BAföG für China ist das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim:
Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
Anstalt des öffentlichen Rechts
Amt für Ausbildungsförderung
Wilhelmstr. 15
72074 Tübingen
Tel.: 07121 / 9477-0
Fax: 07121 / 9477-1195
E-Mail: auslandsbafoeg[at]sw-tuebingen-hohenheim.de
Internet: www.my-stuwe.de
Voraussetzungen für Auslands-BAföG in China
Für die Bewilligung des Auslands-BAföG spielt es keine Rolle ob der/die Studierende gerade im Bachelor oder im Master ist. Voraussetzung ist ein Studienaufenthalt von mindestens einem Semester (16 Wochen Vorlesungszeit). Studierende werden maximal ein Jahr lang gefördert. Berechnungsgrundlage für die Vergabe des Auslands-BAföG ist das Eigenvermögen des/der Studierenden und das Einkommen der Eltern.
Zuschüsse zu Studiengebühren, etc.
Für das Studium in China werden die Studiengebühren mit bis zu 5.600€ bezuschusst. Dieser Zuschuss ist als Vollzuschuss nicht Teil des Darlehens und muss deshalb später nicht zurückgezahlt werden. Des Weiteren gibt es einen Reisekostenzuschuss von jeweils 500 Euro für den Hin- und Rückflug außerhalb Europas. Auch die Auslandskrankenversicherung wird teilgefördert, zur Hälfte als Darlehen, zur Hälfte als Zuschuss. Für die täglichen Lebenshaltungskosten gibt es für China einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 81 Euro.
Einfluss auf das Inlands-BAföG
In der Regel bleibt die Zeit einer Auslandsausbildung bei der Förderung einer anschließenden Inlandsausbildung für die Dauer bis zu einem Jahr unberücksichtigt; wer z.B. zwei Semester für eine Ausbildung im Ausland verbringt, verlängert seine Höchstdauer für den Bezug von Leistungen nach dem BAföG entsprechend.
Bei weiteren Fragen kontaktiere das IEC Beratungsteam: