Das ändert sich beim Auslands-BAföG
Gute Neuigkeiten! Mit dem in Kraft getretenen 27. BAföG-Änderungsgesetz werden auch die Beiträge für das Auslands-BAföG erhöht. Hier erfährst du die wichtigsten Änderungen.
Das Auslands-BAföG ermöglicht eine solide finanzielle Förderung für Studiengebühren und Lebenshaltungskosten während des Auslandsstudiums. Im Juli wurde nun das 27. BAföG-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet, welches einige Leistungsverbesserungen, auch im Bezug auf Auslands-BAföG, mit sich bringen wird. Das Gesetz trat am 1. August in Kraft, sodass du wahrscheinlich schon zum Wintersemester 2022/2023 davon profitieren kannst.
Das sind die wichtigsten BAföG Änderungen (Inland)
- Die Freibeträge auf das Elterneinkommen steigen um 20,75 Prozent
- Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent, von 861 EUR auf 934 EUR
- Die Altersgrenze erhöht sich auf 45
- Der Vermögensfreibetrag steigt auf 15.000 EUR (für alle unter 30) bzw. 45.000 EUR ab 30 Jahre
- Der Antrag kann zukünftig komplett digital abgeschickt werden
Das ändert sich beim Auslands-BAföG
- Der Zuschlag für notwendige Studiengebühren beim Auslandsstudium erhöht sich von 4.600 EUR auf bis zu 5.600 EUR
- Ab jetzt sollen auch einjährige Master-Studiengänge außerhalb der EU gefördert werden
Wenn du nach allgemeinen Infos zum Thema Auslands-BAföG suchst, findest du mehr Informationen unter dem Reiter Finanzierung «Auslandssemester dank Auslands-BAföG«. Hier vorab die zwei wichtigsten Fragen zum Thema Finanzierung mit Auslands-BAföG:
Wann hast du Anspruch auf Auslands-BAföG?
- Wenn du bereits Inlands-BAföG erhältst, bekommst du in der Regel auch Auslands-BAföG
- Solltest du kein Inlands-BAföG erhalten, lohnt sich ein Antrag auf Auslands-BAföG trotzdem, weil die Berechnungsgrenzen dort großzügiger sind. Ein Auslandssemester bedeutet höhere Kosten, damit steigt auch dein Anspruch auf BAföG
Was wird mit Auslands-BAföG gefördert?
- Zuschuss zu den Studiengebühren: für nachweisbar notwendige Studiengebühren, bis zu 5.600 EUR für maximal ein Jahr. Diese Fördersumme gibt es als Vollzuschuss und ist nicht Bestandteil des Darlehens, muss also nicht zurückgezahlt werden
- Zuschuss zu Reisekosten: Reisekosten werden als Pauschalbeiträge gewährt und umfassen für einen Aufenthalt außerhalb Europas bis zu 1.000 EUR (also 500 EUR pro Reise), innerhalb Europas 500 EUR (250 EUR pro Reise). Die Förderung erfolgt zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen
- Zuschuss zu Krankenversicherung / Pflegeversicherung
- Monatlicher Auslandszuschlag: Die Beiträge variieren je nach Lebenshaltungskosten von Land zu Land und werden zur Hälfte als Zuschuss, zur anderen Hälfte als zurückzuzahlendes Darlehen gezahlt
Jetzt Auslandssemester planen
Du träumst von einem Auslandssemester, aber weißt noch nicht, wie du ein Studium im Ausland finanzieren sollst? Auf unserer Webseite findest du viele hilfreiche Quellen, die dir beim Aufstellen eines Finanzierungsplans helfen. Du kannst dich auch jederzeit an unser IEC Beratungsteam wenden. Wir versorgen dich kostenlos mit den wichtigsten Infos.