Die passende Universität für dein Auslandssemester:
Uni- und Programmsuche
1.
2.
3.
https://www.ieconline.de/fileadmin/_processed_/2/c/csm_STR_01_600x400_d7e1108876.jpghttps://www.ieconline.de/fileadmin/_processed_/2/c/csm_STR_02_600x400_251ad776cf.jpghttps://www.ieconline.de/fileadmin/_processed_/6/c/csm_STR_03_600x400_e4be06c47d.jpghttps://www.ieconline.de/fileadmin/_processed_/3/e/csm_STR_04_600x400_2c5d19a880.jpghttps://www.ieconline.de/fileadmin/_processed_/d/d/csm_Stirling_Campus_594e3e2f24.jpg
b8WLOKeLx1k

Studieren an der University of Stirling

Die forschungsstarke Universität m Herzen Schottlands bietet innovative Master-Abschlüsse.
100%BAföG

Visum

Benötigst du für dein Auslandsstudium an der University of Stirling in Schottland ein Visum? Hier erfährst du mehr zu den Visums- und Einreisebestimmungen für internationale Studierende in Schottland.

Auch EU-Bürger*innen benötigen seit 01.01.2021 einen gültigen Reisepass zur Einreise in das Vereinigte Königreich!

Auch EU-Bürger*innen benötigen nach Ende der Brexit-Übergangsphase für ein Auslandsstudium an Hochschulen in Großbritannien ein Studierendenvisum. Der Typ hängt von der Art und Dauer des Studienvorhabens und dem eigenen Alter ab.

- ab 16 Jahre, Aufenthalte bis 6 Monate (z.B. Auslandssemester): Short-Term Student (STS) Route
- ab 16 Jahre, Aufenthalte bis 11 Monate (nur Englisch-Sprachstudium): Short-Term Student (STS) Route
- unter 16 Jahre Aufenthalt bis 6 Monate: Short-Term Student (child) Route 
- ab 16 Jahre, Studien-Aufenthalte ab 6 Monaten (z.B. ganze Abschlüsse): Long-Term Student Route.

Offizielle Webseite: https://www.gov.uk/study-visit-visa/apply 

Nicht-EU-Bürger*innen benötigen für ein Studium in Großbritannien ebenfalls ein Visum (ehem. "Tier 4").

Hier kannst du prüfen, ob und welches Visum du benötigst: https://www.gov.uk/study-uk-student-visa.

Achtung: Visumspflichtige Studierende beachten unbedingt, dass offiziell anerkannte Sprachnachweise, z.B. ein IELTS, auch noch beim Visumsantrag gültig sein müssen und nicht nur bei der Bewerbung an der Hochschule - zudem können Vorgaben für eine Zulassung an einer Hochschule von denen fürs Visum (strenger) abweichen. Überprüfe dies bitte selbstständig.

Arbeiten während des Studiums

Je nach Visumstyp variieren Pflichte und Rechte. Fürs "Student Visa" gilt aktuell (Stand: Mai 2024)
Du darfst: a) studieren, b) als Sabbatical-Beauftragter des Studentenwerks arbeiten.
Möglicherweise darfst du arbeiten – wie viel hängt davon ab, was du studierst und ob du während oder außerhalb der Semesterzeit arbeitst.
Du darfst nicht: a) öffentliche Gelder (Leistungen) und Renten in Anspruch nehmen, b) bestimmten Berufen nachgehen (beispielsweise als Profisportler oder Sporttrainer), c) keine selbstständige Tätigkeit ausüben, d) an einer Akademie oder einer kommunal finanzierten Schule studieren (bekannt als „maintained school“).
Wenn dein Antrag erfolgreich ist, erfährst du, was du mit einem Student Visa tun darfst und was nicht.