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Auslands-BAföG Peru

Peru im Auslandssemester mit Ausland-BAföG finanzieren.

Das südamerikanische Land Peru ist ein besonderes Erlebnis. Die IEC Partneruniversität Universidad San Ignacio de Loyola lässt sich beinahe zu 100 % mit Auslands-BAföG finanzieren. Zögere nicht und lass dich vom IEC Beratungsteam auf dem Weg in dein Auslandsstudium in Südamerika begleiten:

Beratungsanfrage

Mit Auslands-BAföG nach Peru

Um Auslands-BAföG für Peru zu beantragen, muss man sich an folgendes Auslands-BAföG-Amt wenden:

Zuständiges Amt: 
Studierendenwerk Bremen AöR
-Amt für Ausbildungsförderung-
Bibliothekstraße 3
28359 Bremen
Tel.: 0421 361 - 11993
Fax: 0421 361 - 15543
auslands-bafoeg.lfa[at]bildung.bremen.de
www.stw-bremen.de

Die Bedingungen für Auslands-BAföG

Egal ob man im Bachelor- oder Masterstudim ein Auslandssemester macht, Auslands-BAföG kann eine gute Finanzierungsmöglichkeit darstellen. Dein Auslandsstudium muss dabei mindestens ein Semester (16 Wochen Vorlesungszeit) dauern. Die Förderungshöchstdauer für Auslands-BAföG beträgt ein Jahr. Im Vergleich zu einem Stipendium in das vom Staat vergebene Auslands-BAföG nicht leistungsbezogen. Entscheidend für eine BAföG-Finanzierung sind die Einkommensverhältnisse, das heißt, die Vergabe des Auslands-BAföG bemisst sich an dem Vermögen eines Studierenden sowie an dem Einkommen der Eltern.

Maximale Förderung für die Studiengebühren und mehr

Für ein Studium in Peru werden Beträge bis maximal 5.600 Euro für die Studiengebühren im Ausland gewährleistet. Da diese Förderung als Vollzuschuss erfolgt und nicht Bestandteil des Darlehens ist, müssen geförderte Studierende sie nicht zurückzahlen. Außerdem: Es gibt Reisekostenzuschüsse für einen Hin- und Rückflug und auch die Auslandskrankenversicherung wird teilgefördert, zur Hälfte als Darlehen, zur Hälfte als Zuschuss. Des Weiteren gibt einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in Höhe von 32 Euro monatlich.

Einfluss auf die Förderungszeit an der Heimatuniversität

In der Regel bleibt die Zeit einer Auslandsausbildung bei der Förderung einer anschließenden Inlandsausbildung für die Dauer bis zu einem Jahr unberücksichtigt. Wer z.B. zwei Semester für eine Ausbildung im Ausland verbringt, verlängert seine Höchstdauer für den Bezug von Leistungen nach dem BAföG entsprechend.

Weitere Fragen hierzu beantwortet das IEC Beratungsteam:

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