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IEC Down Under Reisekosten-Stipendium

Alle Bewerber*innen, die von IEC betreut und an einer australischen bzw. neuseeländischen Hochschule eingeschrieben wurden, haben jetzt die Chance auf einen Reisekostenzuschuss von IEC! Hierbei ist keine gesonderte Stipendienbewerbung notwendig, alle bis zur Frist erfolgreich eingeschriebenen Studierenden werden von uns berücksichtigt. Ihr gewähltes Studienprogramm und ihre privaten Einkommensverhältnisse sind dabei völlig egal.

Förderung

Der Zuschuss umfasst die Flugkosten an deinen Studienort bis maximal 1.200 EUR als einmalige Auszahlung. Dabei buchst du  deinen Flug selbst nach deinen Bedürfnissen, reichst die Rechnung für deinen Flug bei IEC ein und erhältst dann von IEC eine einmalige Auszahlung.

Was:

Reisekostenzuschuss – unabhängig davon, ob Auslandssemester, Bachelor oder Master

Wer:

Alle, die sich über IEC erfolgreich an einer Universität in Australien oder Neuseeland eingeschrieben haben

Wieviel:

Bis zu 1.200 EUR als Reisekosten-Zuschuss

Frist:

Für die Einreichung aller notwendigen Unterlagen (inkl. Nachweise über Studienplatzannahme und Zahlung der Studiengebühren):

1. Februar für einen Studienstart im Februar-Semester

1. Juli für einen Studienstart im Juli-Semester

Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • Betreuung und Einschreibung an einer Universität in Australien oder Neuseeland durch IEC
  • Mindeststudiendauer 1 Trimester oder Semester in Australien oder Neuseeland
  • Nachweis über den angenommenen Studienplatz durch Confirmation of Enrolment (CoE) oder anderen Nachweis (z.B. durch Überweisung der Studiengebühren)

Bewerbung:

Die Bewerbung für das IEC Down Under Reisekostenstipendium erfolgt automatisch zusammen mit der Studienplatzbewerbung über IEC (siehe IEC Bewerbungsdeckblatt). Es können nur Bewerber*innen berücksichtigt werden, die bis zum entsprechenden Stichtag ihr Studienplatzangebot bereits angenommen haben.

Zu den folgenden Stichtagen müssen die Studienplätze nachgewiesen werden:

1. Februar für einen Studienstart im Februar-Semester

1. Juli für einen Studienstart im Juli-Semester

Es gilt das Datum des Poststempels.

Eine Bewerbung für den Zuschuss ohne Studienplatzbewerbung über IEC ist nicht möglich. Bei nachträglichem Rücktritt des Studienplatzes verfällt der Anspruch auf den Zuschuss. Da du bis zu dem jeweiligen Stichtag einen Studienplatz nachweisen musst, ist es ratsam, den Bewerbungsprozess um einen Studienplatz wesentlich früher zu beginnen.

Vergabe:

Über die Vergabe des Reisekostenzuschusses wird per Zufallsverfahren entschieden. Die erfolgreichen Bewerber*innen werden bis zum 5. Februar, respektive bis zum 5. Juli benachrichtigt. Alle Stipendiat*innen werden auf www.ieconline.de mit vollem Namen, Heimatuniversität und Zieluniversität Down Under veröffentlicht. Wichtig: Nur erfolgreiche Bewerber*innen erhalten eine Benachrichtigung! Bei nicht erfolgreicher Bewerbung erhältst du keine weitere Mitteilung.