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Auslands-BAföG finanziert Ihr Auslandssemester

Eine solide finanzielle Förderung für Studiengebühren und Lebenshaltungskosten während des Auslandsstudiums
Auslands-BAföG

Das vom Staat vergebene Auslands-BAföG (BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz) will möglichst vielen Studierenden wertvolle Auslandserfahrungen ermöglichen – im Gegensatz zum Stipendium ist es nicht leistungsbezogen. Die Vergabe des Auslands-BAföG bemisst sich – genau wie die des Inlands-BAföG auch – am Einkommen des Antragstellers und der Eltern.

Wie weit kommt man mit Auslands-BAföG?

Studiengebühren beim Auslandssemester werden mit Auslands-BAföG gefördert - aber reicht das für die Wunschuniversität? Hier erhalten Sie eine

Übersicht der Förderungssätze für alle IEC Partnerhochschulen!

Tipp: IEC Facebook-Gruppe zum Auslands-BAföG: www.facebook.com/auslandsbafoeg

Generelle Bedingungen für Auslands-BAföG

Wenn Sie während Ihres Studiums in Deutschland BAföG beziehen, haben Sie auch Anspruch auf Auslands-BAföG. Fällt Ihr Anspruch aufgrund der überschrittenen Regelstudienzeit weg, erhalten Sie auch im Ausland keine Förderung.

Ein Antrag lohnt sich, wenn der fehlende Anspruch auf BAföG im Inland aufgrund des Einkommens der Eltern ausgewiesen ist. Die Förderbeträge im Ausland sind deutlich höher, so dass bei der Einkommensanrechnung auf Ihren Bedarf auch bei höherem Einkommen eine Fördersumme übrig bleiben kann.

Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Ständiger Wohnsitz in Deutschland
  2. Qualität der Ausbildung und die Zulassungsvoraussetzungen an der ausländischen Ausbildungsstätte müssen denen einer Fachhochschule, Universität oder Akademie gleichwertig sein.

Was wird gefördert?

Auslandssemester:

Ein Auslandssemester/-jahr im an einer ausländischen Hochschule kann gefördert werden, nachdem bereits ein Jahr im relevanten Studiengang in Deutschland absolviert worden ist. Ein Teil der im Ausland erbrachten Leistungen müssen an der Heimathochschule für das Studium anerkannt werden. Förderungshöchstdauer ist ein Jahr.

Studierende können sich sowohl ein Bachelor- als auch ein Master-Auslandssemester finanzieren lassen: Studierende, die im Rahmen ihres Bachelorstudienganges ein Auslandssemester mit max. 4.600 EUR an Studiengebühren gefördert bekommen haben, können widerholt für ein Master-Auslandssemester Auslands-Bafög für das außereuropäische Ausland beantragen. Auch hier gibt es dann wieder eine max. Förderung von 4.600 EUR an Studiengebühren.

Da es sich um zwei eigenständige Studiengänge handelt, können Studierende sowohl für Ihr Bachelorstudium als auch für Ihr Masterstudium bzw. für beide Studiengänge Auslands-Bafög für ein Auslandssemester beantragen.

Komplettes Studium:

Ein komplettes Studium (Bachelor / Master) ist innerhalb der EU und in der Schweiz durch Auslands-BAföG förderungsfähig. Man muss nicht zuvor in Deutschland studiert haben.

Förderungsumfang

Für die Förderung der ergänzenden Ausbildung im Ausland müssen Sie wenigstens sechs Monate oder ein Jahr für Ihren Studienaufenthalt einplanen, ein Trimester im Ausland ist in der Regel nicht förderungsfähig. Folgende Leistungen umfasst das Auslands-BAföG zusätzlich zu Ihrem monatlichen Regelsatz in Deutschland:

Studiengebühren

Beiträge bis zu maximal 4.600 EUR für ein Studienjahr werden geleistet. Die Fördersumme erfolgt als Vollzuschuss und ist nicht Bestandteil des Darlehens, muss daher nicht zurückgezahlt werden.

Reisekosten

Reisekosten werden als Pauschalbeiträge gewährt und umfassen für einen Aufenthalt außerhalb Europas 500 EUR pro Reise, innerhalb Europas 250 EUR pro Reise. Die Förderung erfolgt zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen.

Krankenversicherung

Ein beitragspflichtiger Krankenversicherungsschutz wird mit 54 EUR zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gefördert.

Monatlicher Auslandszuschlag

Die Beiträge variieren je Land und werden auch nur zur Hälfte als Zuschuss gegeben, die andere Hälfte muss im Rahmen des Darlehens zurück gezahlt werden. Folgende Zuschüsse gibt es in den IEC Partnerländern:

  • Australien: 119EUR pro Monat
  • Kanada: 75 EUR pro Monat
  • Neuseeland: 60 EUR pro Monat
  • USA: 60 EUR pro Monat
  • Singapur: 30 EUR pro Monat
  • China: 6 EUR pro Monat

Achtung: Das im Ausland absolvierte Semester bleibt für die Berechnung Ihrer Förderungshöchstdauer unberücksichtigt und wird nicht angerechnet.

Legende BAföG-Buttons

  • Bafög-Förderung für Studiengebühren bei Höchstsatz in Prozent

IEC hilft Ihnen schnell weiter: Auf der IEC Universitäts-Übersicht können Sie sich schnell ein Bild machen, wie weit Ihr Auslands-BAföG reicht!

Die IEC BAföG-Buttons geben Ihnen einen schnellen Überblick darüber, wie hoch der Anteil an den Studiengebühren für ein Auslandssemester mit dem Höchstsatz finanzierbar sind.

Einige Universitäten haben den IEC BAföG-Button 100% erhalten, das heißt, hier bekommen Sie mit dem BAföG-Höchstsatz die kompletten Studiengebühren finanziert und brauchen nichts zu zahlen.

Die Lebenshaltungskosten variieren von Destination zu Destination. Gerne informiert das IEC Beratungsteam Sie genauer über die zu erwartenden Kosten, sodass Sie besser abschätzen können, wie weit Ihre BAföG-Förderung Sie in Bezug auf Ihre laufenden Kosten während des Auslandsstudiums bringt.

Online-Antrag für Auslands-BAföG

Bei welchem Auslands-BAföG-Amt die Förderung der Antrag eingereicht wird, hängt vom jeweiligen Land des geplanten Studienaufenthaltes ab. Den Antrag können Sie online stellen. Anschließend müssen Sie die Originale postalisch verschicken. Sie sollten die Unterlagen etwa 6 Monate vor geplantem Studienbeginn einreichen. Sie finden die zuständigen Ämter auf der folgenden Seite:

Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung

Fragen Sie auch gerne das IEC Beratungsteam nach Unterstützung bei Ihrem Antrag auf Auslands-BAföG!